Hundeimpfungen – alles was Sie wissen müssen

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Jeder Hundehalter möchte, dass es seinem vierbeinigen Liebling gut geht. Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz vor gängigen, teils gefährlichen Infektionskrankheiten wie Staupe oder Zwingerhusten. Ähnlich wie beim Menschen sind auch Impfungen beim Hund inzwischen Gang und Gäbe. Doch welche Impfungen sind wirklich nötig und wie oft sollte ein Hund geimpft werden? Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über die Schutzimpfungen bei Hunden wissen müssen.

Warum impfen? – Ziele der Schutzimpfung beim Hund

Generell besteht das Hauptziel einer Impfung, egal ob beim Mensch oder beim Tier, darin, den Körper dazu veranlassen, Antikörper gegen bestimmte Krankheiten zu entwickeln und so einem möglichen Ausbruch der Krankheit bereits im Vorfeld entgegen zu wirken. Darüber hinaus erfüllen so genannte Schutzimpfungen weitere nützliche Funktionen wie

  • eine Verringerung des Risikos für Sekundärerkrankungen
  • Erreichen einer langanhalten (spezifischen und unspezifischen) Immunabwehr
  • das Verhindern der Verbreitung des Krankheitserregers

Eine Impfung kann also nicht nur ihren eigenen Hund schützen, sondern sorgt auch dafür, die weitere Verbreitung einer Krankheit einzudämmen.

Ablauf und Prinzip der Hundeschutzimpfung

Im Grunde genommen handelt es sich bei einer Impfung um eine künstliche Immunisierung des Organismus gegen die in der Umwelt enthaltenen Fremdkörper, die sogenannten Antigene. Nach dem Vorbild der Natur, bildet der Körper als Reaktion auf den jeweiligen Impfstoff Antikörper, und infolgedessen eine Grundimmunität, die ihn auch in Zukunft vor den jeweiligen Krankheitserregern schützt. In welche Form die Impfstoffe in den Körper gespritzt werden, hängt dabei vom jeweiligen Impfstoff ab. Beim Hund kann der Impfstoff beispielsweise in

  • die Schleimhäute
  • die Muskulatur
  • oder unter die Haut

gespritzt werden.

Impfempfehlungen- Gegen was sollte mein Hund geimpft sein?

Wie so oft im Leben, gilt auch bezüglich der Hundeschutzimpfungen der Grundsatz: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Im Klartext bedeutet dies: Es gibt Impfungen die freiwillig (und nicht zwangsläufig erforderlich) sind, während Sie auf andere Impfungen auf keinen Fall verzichten sollten.

Pflichtimpfstoffe (Core-Vakzine)

Zu den Pflichtimpfungen gehören all jene Impfungen, die unabdingbar sind, um die Hunde vor gefährlichen Epidemien zu schützen. Schließlich stellt eine Impfung oft den einzig wirksamen Schutz gegen eine Virusinfektion dar. Auch wenn in Deutschland keine Impfpflicht besteht, ist eine Grundimmunisierung gegen folgende Krankheiten dringend anzuraten:

  • Staupe ist eine gefährliche Infektionskrankheit, die zu einer Entzündung von Gehirn, Lunge und Darm führt und gerade bei jungen/ungeimpften Hunden häufig tödlich verläuft. Die Staupe wird durch ein Paramyxovirus (RNA-Virus) ausgelöst und ist hochansteckend. Da Sie neben Hunden auch Wildtiere wie Füchse und Dachse befallen kann, sind gerade Jagdhunde enorm gefährdet.
  • Auch die Parvovirose (kurz: Parvo) ist in Deutschland nach wie vor weit verbreitet.
  • Hepatitis kommt zwar in Deutschland nur noch selten vor, allerdings kann nur mittels regelmäßiger großflächiger Impfungen verhindert werden, dass der Erreger erneut eingeschleppt wird.
  • Tollwut: Obwohl es in Deutschland seit 2008 offiziell keine Fuchstollwut mehr gibt, kann eine Impfung sinnvoll sein, da immer ein Risiko besteht, sich über importierte Hunde mit dem Virus zu infizieren.

 Wahlimpfstoffe (Non-Core-Vakzine)

Während die Pflichtimpfungen sozusagen ein Muss sind, kann bei den so genannten Wahlimpfungen nicht pauschal über Nutzen und Notwendigkeit der Impfung entschieden werden. Vielmehr spielen hierbei verschiedene individuelle Faktoren eine Rolle wie beispielsweise

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Infektionsrisiko
  • Haltungsbedingungen
  • Örtliche Gegebenheiten

Zu den gängigen Wahlimpfungen gehören z.B. die Impfungen gegen Borreliose, die in etwa jedes halbe Jahr aufgefrischt werden muss und vor allem dann zu empfehlen ist, wenn Sie viel auf Wiesen, Feldern und im Wald spazieren gehen, sowie die Schutzimpfung gegen das Corona- und das Canines Herpesvirus oder diverse Pilzerkrankungen.

Darüber hinaus sind auch folgende Non-Core-Impfungen durchaus üblich:

  • Zwingerhusten (1 Jahr): Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich hierbei um eine Erkrankung der Bronchien und der Atemwege. Ratsam ist die Schutzimpfung vor allem bei Hunden, die tatsächlich im Zwinger gehalten werden.
  • Babesiose (6 Monate): Diese Erkrankung wird auch als „Hunde-Malaria“ bezeichnet. Die Impfung muss jedes halbe Jahr aufgefrischt werden.
  • Leishmaniose (1 Jahr): Ohne Behandlung endet diese Infektionskrankheit meist tödlich. Ist der Hund einmal an Leishmaniose erkrankt, müssen die dementsprechenden Medikamente in der Regel lebenslang eingenommen werden.
  • Tetanus: Auch die Tetanusimpfung zählt zu den freiwilligen Impfungen, da die Krankheit bei Hunden nur selten vorkommt. Zudem kann einer Erkrankung durch die richtigen Hygienemaßnahmen vorgebeugt werden.

Letztendlich liegt die Entscheidung, gegen welche Erkrankungen Sie Ihren Vierbeiner impfen lassen, ganz allein bei Ihnen. Wägen Sie daher Risiken und Nutzen gut gegeneinander ab und lassen Sie sich ggf. von Ihrem Tierarzt dazu beraten, welche Impfungen in Ihrem Fall empfehlenswert sind.

Risiken und Nebenwirkungen

Auch bei Hunden kann es nach einer Schutzimpfung immer wieder zu Komplikationen und diversen Folgeerkrankungen kommen. Besonders häufig sind dabei:

  • Allergische Reaktionen und Juckreiz
  • Benommenheit, Unruhe und Koordinationsstörungen
  • Plötzliche Verhaltensänderungen (wie z.B. nervöses Hin und Herlaufen)
  • Erbrechen
  • Durchfall
  • Ein Anschwellen des Kopfes
  • Hautveränderungen und Haarausfall
  • Atemnot und Schockzustände (bis hin zum Herzstillstand)
  • Anämien
  • Immunbedingte Entzündungen und Erkrankungen
  • Schilddrüsenerkrankungen

Da viele Tierärzte dabei oft eher ihren eigenen Profit als das Wohl des einzelnen Tieres im Blick zu haben scheinen, sollten Sie sich selbst ausführlich darüber informieren, welche Impfungen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Denn trotz möglicher Komplikationen ist eine Impfung nach wie vor der beste Schutz vor gefährlichen (und oft auch tödlichen!).

Impfplan für Hunde

Jeder seriöse Züchter wird Ihnen bei Abholung Ihres vierbeinigen Freundes einen so genannten Heimtierpass überreichen, dem Sie entnehmen können, welche Impfungen Ihr Hund bisher erhalten hat und wann die nächsten Schutzimpfungen anstehen. Gleiches gilt natürlich auch für Tierheimhunde oder Hunde aus dem Tierschutz. Denn neben der Grundimpfung im Welpenalter müssen einige Impfungen immer wieder nachgeholt werden, um einen sicheren Schutz vor Krankheiten zu gewährleisten.

Grundimmunisierung im Welpenalter

Im Rahmen der so genannten Grundimmunisierung werden neugeborene Hunde bereits in einem Alter von ca. 8 Wochen erstmalig gegen die häufigsten Infektionskrankheiten geimpft. Für gewöhnlich sind darüber hinaus 2-3 weitere Impfungen nach jeweils 4 Wochen notwendig.

Alle Jahre wieder- wie oft muss eine Hundeimpfung aufgefrischt werden?

Nach der ersten Impfung im Welpenalter, müssen einige Impfungen im Laufe eines Hundelebens immer wieder aufgefrischt werden. Wann Sie Ihren Vierbeiner erneut impfen sollten, entnehmen Sie am besten dem Impfpass. Denn während einige Impfstoffe bis zu 3 Jahre wirken, ist in anderen Fällen eine jährliche oder gar halbjährliche Impfung erforderlich, um den Hund gegen gefährliche Krankheiten zu immunisieren.

Impfschutz bei Auslandsreise

Für Reisen innerhalb der EU ist eine Tollwutimpfung Pflicht. Sie muss im EU-Heimtierpass eingetragen werden und bei einer Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Beachten Sie außerdem die nationalen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes und kümmern Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt um alle notwendigen Impfungen und medizinischen Untersuchungen. Dies gilt vor allen Dingen für Hunde, die zum Zeitpunkt der Reise jünger als 3 Monate sind. Zudem sollte Ihr Liebling vor einer Auslandsreise gechipt sein. Ausnahme: Bei Tieren, die bereits vor dem 4. Juli 2011 gekennzeichnet wurden, wird statt des Microchips auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.

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Bild © skeeze / pixabay
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