Gerade heutzutage, wo Stress, Zeitdruck und fehlende Erholung den Alltag zahlreicher Eltern bestimmen und insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter vor immense Herausforderungen gestellt sind, bieten Eltern-Kind-Kuren eine gute Möglichkeit, etwas gegen die andauernde Erschöpfung zu unternehmen und ernsthaften gesundheitlichen Folgen effektiv vorzubeugen. Während Mütter bereits seit 1989 einen rechtlichen Anspruch auf einen solchen „Erholungsaufenthalt“ haben, steht diese Option seit 2002 auch Vätern offen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Mutter-Kind- bzw. Eltern-Kind-Kur wissen sollten.
Kuraufenthalt mit Kind?
Bei der Eltern-Kind-Kur handelt es um ein spezielles Kurangebot für überlastete oder gesundheitlich angeschlagene Eltern, die aus bestimmten Gründen darauf angewiesen sind, ihre Kinder mit zur Kur zu nehmen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn
- Das Kind durch die Trennung von seiner Mutter/seinem Vater einer starken psychischen Belastung ausgesetzt ist.
- Keine Möglichkeit besteht, das Kind während des Kuraufenthalts der Mutter oder des Vaters anderweitig unterzubringen.
- Im Rahmen des Kuraufenthalts auch die Mutter-/Vater-Kind-Beziehung verbessert werden soll.
- Das Kind (ebenfalls) eine Behandlung benötigt.
Die Altersgrenze für eine Eltern-Kind-Kur beträgt dabei für gewöhnlich 12, in Einzelfällen auch 14 Jahre. Für Kinder mit Behinderung bestehen keine Altersgrenzen.
Vorsorge und Rehabilitation- Ablauf einer Eltern-Kind-Kur
Generell wird bei Kuraufenthalten zwischen Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern, die bereits erkrankt oder gesundheitlich beeinträchtigt sind, und Vorsorgekuren unterschieden. In beiden Fällen erhalten die Patienten zu Beginn einen individuellen Therapieplan. Das Programm richtet sich dabei nach der jeweiligen Indikation und kann unterschiedliche Gesundheitsmaßnahmen beinhalten, wie z.B.:
- Medizinische und physiotherapeutische Behandlungen
- Psychosoziale Therapien
- Entspannungs-, Bewegungs- oder Kreativangebote
- Erziehungs- oder Ernährungsberatungen
Es handelt sich um ein ganzheitliches Therapiekonzept, bei dem Mütter und Väter lernen, ihren Alltag in Zukunft besser zu bewältigen. Das Kind wird dabei zusammen mit dem zu behandelnden Elternteil in der Klinik untergebracht. Um sicherzustellen, dass die Anwesenheit des Kindes den Kur-Erfolg nicht negativ beeinflusst, wird das Kind zudem durchgehend betreut. Oft stehen aber auch gemeinsame Eltern-Kind-Aktivitäten mit auf dem Programm.
Gründe und Argumente für eine Kur
Nach Angaben des Müttergenesungswerks ist der häufigste Grund für eine Eltern-Kind-Kur das Vorliegen von Erschöpfungssymptomen oder gar eines Burn-Outs. Damit ein Mutter-Kind-Kuraufenthalt von der Krankenkasse genehmigt werden kann, muss allerdings ein Zusammenhang zwischen der elterlichen Erziehungsaufgabe und den Erschöpfungssymptomen erkennbar sein. Folgende Fragen können dabei hilfreich sein:
- Wie sieht Ihre persönliche/familiäre Situation aus? (Sind Sie z.B. alleinerziehend)
- Welchen (zusätzlichen Belastungen sind Sie tagtäglich ausgesetzt?
- Spielen finanzielle Aspekte eine Rolle?
- Ist Ihr Kind erkrankt?
Beantragung und Kostenübernahme
In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Eltern-Kind-Kur, sofern die Maßnahme aus medizinischer Sicht sinnvoll ist. Allerdings fällt dabei ein Selbstkostenbeitrag von 10 Euro/ Kalendertag an. Auch Ihr Arbeitgeber darf Ihnen den Kuraufenthalt nicht verweigern. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Ihr erster Ansprechpartner sollte daher stets Ihr behandelnder Arzt sein, der Ihnen zunächst ein Attest ausstellt, welches Sie zusammen mit Ihrem Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung einreichen. Achten Sie unbedingt darauf, den Antrag vollständig einzureichen und holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei Familienberatungsstellen. Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen, manchmal sogar Monate, in Anspruch nehmen kann.