Windpocken sind vom Unterricht ausgeschlossen!

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Bald beginnt in allen Bundesländern das neue Schuljahr. Gerade für die Schulanfänger bedeutet das einen wichtigen Schritt in ihrem Leben. Und da wäre es doch sehr schade, wenn sie sich später daran erinnern müssten, dass sie den Schulbeginn bereits nach wenigen Wochen z. B. wegen einer Windpockenerkrankung nicht komplett erleben konnten. Darum sollte bereits bei der Einschulungsuntersuchung darauf geachtet werden, dass die Schulanfänger durch die wichtigsten Impfungen gegen Infektionskrankheiten wie Masern, Magen-Darm-Infektionen oder Windpocken geschützt sind.

Das Ansteckungsrisiko in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen ist generell hoch. Bei Windpocken reicht es aus, sich mit einer infizierten Person in einem Raum aufzuhalten: Mindestens 90% aller nicht immunen Personen stecken sich bei Kontakt mit dem Virus an.1 Die Ansteckung geschieht meistens beim Sprechen, Niesen oder Husten über die Luft, aber auch als Kontaktinfektionen, z.B. über Körperkontakt oder Gegenstände wie Spielzeug oder Wasserhähne, an denen die Erreger haften.2

Komplette Impfung vor dem Schul-Eintritt!

Um die Verbreitung von Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen zu verringern, sollten Kinder spätestens beim Eintritt in die Schule alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlenen Impfungen erhalten haben. Die Überprüfung des Impfstatus sollte deshalb durch den Arzt bei der Schuleintritts-Untersuchung erfolgen und die Impfungen im Bedarfsfall nachgeholt werden. Vielen Eltern sind aber mögliche Risiken wie bakterielle Superinfektionen, Lungenentzündungen oder neurologische Komplikationen nicht bewusst und sie nehmen die Ansteckung ihrer Kinder in Kauf.

Der bestmögliche Schutz vor Windpocken und schweren Krankheitsverläufen kann nur durch eine zeitgerechte und vollständige Impfung mit zwei Impfdosen erreicht werden. Üblicherweise wird die erste Impfdosis gegen Windpocken im Alter von 11 bis 14 Monaten gegeben, häufig zusammen mit der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Bestmöglich geschützt ist das Kind erst nach der zweiten Impfdosis, die idealerweise sechs Wochen bis drei Monate später gegeben werden sollte.3

Ansteckungen vermeiden

aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit Verdacht auf Windpocken-Infektionen Gemeinschaftseinrichtungen vorrübergehend nicht besuchen. Das gilt auch für Kinder, die Kontakt mit einem Windpocken-Infizierten hatten und selbst nicht geimpft sind, Sie müssen bis zu 16 Tagen zuhause bleiben.

Fragen Sie Ihren Arzt nach einer ausführlichen Impf-Aufklärung!

Mit freundlicher Unterstützung von GlaxoSmithKline

1 Robert Koch-Institut, Infektionsschutzgesetz: Änderungen durch das Präventionsgesetz
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Gesetze/Aenderungen_des_IfSG_durch_das_PraevG.pdf?__blob=publicationFile

2 Robert Koch-Institut, RKI-Ratgeber für Ärzte, Windpocken, Herpes Zoster; www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Varizellen.html;jsessionid=F690884AE1D719B1B4C7E530B9212139.2_cid363#doc2374554bodyText17

3 Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin 16/17,vom 16. April 2017
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2017/Ausgaben/16_17.pdf?__blob=publicationFile

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Beitragsbild © GSK, AMV
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