Windpocken Impfung – Das sollten Sie wissen

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Bei Windpocken handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, die nicht nur bei Kindern sondern auch bei Erwachsenen auftreten kann. Übertragen werden Windpocken in Form einer Tröpfcheninfektion, sprich bei direktem Kontakt übers Husten, Niesen und Sprechen. Worauf Sie bei der Windpocken Impfung achten sollten und welche Nebenwirkungen auftreten können, zeigt Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Ablauf einer Windpocken Impfung

Die Impfung gegen Windpocken besteht aus zwei Dosen. Bei Kindern sollte die Impfung gegen Windpocken einmal zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und einmal zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat stattfinden. Wichtig ist, dass zwischen den beiden Impfdosen mindestens 4 bis 6 Wochen liegen. Die erste Impfdosis wird meistens mit einer Masern-Mumps-Röten-Impfung kombiniert. Dies wird auch als Kombinationsimpfung bezeichnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass diese Impfung erst vier Wochen nach der Windpocken Impfung durchgeführt wird. Ist das Immunsystem des Kindes geschwächt, sei es durch eine schwere Erkrankung, muss die Impfung verschoben werden. Bei Erwachsenen erfolgen auch zwei Teilimpfungen.

Wer sollte sich impfen lassen?

Auch wenn eine Windpocken-Infektion in der Regel ohne schwerwiegende Komplikationen abheilt, besteht auch hier eine Komplikationsgefahr. So kann eine Windpocken-Infektion im schlimmsten Fall zu einer schweren Gehirn- und Lungenentzündung führen. Bei älteren Personen und Kindern treten in der Regel häufiger Komplikationen auf. Daher sollten sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unbedingt impfen lassen, wenn sie als Kind nicht an Windpocken erkrankt sind. Im Alter von 9 bis 17 Jahren besteht ebenfalls ein höheres Risiko für Komplikation. Impfen lassen sollte sich auch Frauen mit Kinderwunsch, Patienten, bei denen das Abwehrsystem geschwächt ist und die vor einer Therapie stehen sowie Personen mit Neurodermitis. Bestimmte Berufsgruppen, deren Beruf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mitbringt, setzen ebenfalls eine Windpockenimpfung voraus. Dazu gehören unter anderem Lehrer, Erzieher und medizinisches Personal.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Bei einer Impfung gegen Windpocken können vereinzelt leichte Nebenwirkungen auftreten. Manchmal entsteht eine leichte Rötung, Schwellung und ein leichter Schmerz an der Injektionsstelle, die nach wenigen Tagen abklingt. Des Weiteren kann es zu einer moderaten Temperaturerhöhung kommen. Es kann nach 1 bis 4 Wochen die sogenannte Impfkrankheit auftreten, die mit einem schwachen Hautausschlag und Fieber einhergeht. Personen, die unter einem schwachen Immunsystem leiden, sind häufiger von diesen Nebenwirkungen betroffen. In sehr seltenen Fällen kann es zu einer allergischen Reaktion gegen den Impfstoff kommen.

Wie lange hält die Impfung?

Ein vollständiger Impfschutz besteht erst 42 Tage nach der zweiten Impfdosis. Das bedeutet, dass eine Infektion in diesen 42 Tagen durchaus möglich ist. Wie lange der Schutz durch eine Impfung anhält, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Sie soll ein Leben lang halten, sprich sie muss nicht mehr aufgefrischt werden.

Wann darf nicht geimpft werden?

Eine Impfung gegen Windpocken darf nicht erfolgen, wenn Unverträglichkeiten gegen die Bestandteile des Impfstoffes bestehen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine Unverträglichkeit gegen Gelatine oder Hühnereiweiß besteht. Des Weiteren wird von einer Windpocken-Impfung abgeraten, wenn das Immunsystem stark geschwächt ist, sei es aufgrund einer Schwangerschaft, während der Stillzeit oder wegen einer HIV-Infektion. Besteht akut eine Erkrankung wie eine Grippe, die mit Fieber einhergeht, sollte die Impfung erst nach vollständiger Genesung stattfinden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Windpocken Impfung?

Erfolgt die Impfung bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres werden die Kosten für die Impfung von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen werden die Kosten, abhängig vom Grund, erstattet. Besteht ein Kinderwunsch, werden die Kosten zum Beispiel übernommen. Muss eine Impfung beruflich bedingt erfolgen, werden die Kosen meist vom Arbeitgeber übernommen. Wer sich als Erwachsener gegen Windpocken impfen lassen möchte, sollte daher vorher bei seiner Krankenkasse nachfragen, wann die Kosten für die Impfung übernommen werden und wann nicht.

Bei Windpocken handelt es sich um eine hochansteckende Infektionskrankheit, die nicht nur bei Kindern sondern auch bei Erwachsenen auftreten kann. Übertragen werden Windpocken in Form einer Tröpfcheninfektion, sprich bei direktem Kontakt übers Husten, Niesen und Sprechen. Worauf Sie bei der Windpocken Impfung achten sollten und welche Nebenwirkungen auftreten können, zeigt Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Ablauf einer Windpocken Impfung

Die Impfung gegen Windpocken besteht aus zwei Dosen. Bei Kindern sollte die Impfung gegen Windpocken einmal zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und einmal zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat stattfinden. Wichtig ist, dass zwischen den beiden Impfdosen mindestens 4 bis 6 Wochen liegen. Die erste Impfdosis wird meistens mit einer Masern-Mumps-Röten-Impfung kombiniert. Dies wird auch als Kombinationsimpfung bezeichnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass diese Impfung erst vier Wochen nach der Windpocken Impfung durchgeführt wird. Ist das Immunsystem des Kindes geschwächt, sei es durch eine schwere Erkrankung, muss die Impfung verschoben werden. Bei Erwachsenen erfolgen auch zwei Teilimpfungen.

Wer sollte sich impfen lassen?

Auch wenn eine Windpocken-Infektion in der Regel ohne schwerwiegende Komplikationen abheilt, besteht auch hier eine Komplikationsgefahr. So kann eine Windpocken-Infektion im schlimmsten Fall zu einer schweren Gehirn- und Lungenentzündung führen. Bei älteren Personen und Kindern treten in der Regel häufiger Komplikationen auf. Daher sollten sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unbedingt impfen lassen, wenn sie als Kind nicht an Windpocken erkrankt sind. Im Alter von 9 bis 17 Jahren besteht ebenfalls ein höheres Risiko für Komplikation. Impfen lassen sollte sich auch Frauen mit Kinderwunsch, Patienten, bei denen das Abwehrsystem geschwächt ist und die vor einer Therapie stehen sowie Personen mit Neurodermitis. Bestimmte Berufsgruppen, deren Beruf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mitbringt, setzen ebenfalls eine Windpockenimpfung voraus. Dazu gehören unter anderem Lehrer, Erzieher und medizinisches Personal.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Bei einer Impfung gegen Windpocken können vereinzelt leichte Nebenwirkungen auftreten. Manchmal entsteht eine leichte Rötung, Schwellung und ein leichter Schmerz an der Injektionsstelle, die nach wenigen Tagen abklingt. Des Weiteren kann es zu einer moderaten Temperaturerhöhung kommen. Es kann nach 1 bis 4 Wochen die sogenannte Impfkrankheit auftreten, die mit einem schwachen Hautausschlag und Fieber einhergeht. Personen, die unter einem schwachen Immunsystem leiden, sind häufiger von diesen Nebenwirkungen betroffen. In sehr seltenen Fällen kann es zu einer allergischen Reaktion gegen den Impfstoff kommen.

Wie lange hält die Impfung?

Ein vollständiger Impfschutz besteht erst 42 Tage nach der zweiten Impfdosis. Das bedeutet, dass eine Infektion in diesen 42 Tagen durchaus möglich ist. Wie lange der Schutz durch eine Impfung anhält, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Sie soll ein Leben lang halten, sprich sie muss nicht mehr aufgefrischt werden.

Wann darf nicht geimpft werden?

Eine Impfung gegen Windpocken darf nicht erfolgen, wenn Unverträglichkeiten gegen die Bestandteile des Impfstoffes bestehen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine Unverträglichkeit gegen Gelatine oder Hühnereiweiß besteht. Des Weiteren wird von einer Windpocken-Impfung abgeraten, wenn das Immunsystem stark geschwächt ist, sei es aufgrund einer Schwangerschaft, während der Stillzeit oder wegen einer HIV-Infektion. Besteht akut eine Erkrankung wie eine Grippe, die mit Fieber einhergeht, sollte die Impfung erst nach vollständiger Genesung stattfinden.

Wer übernimmt die Kosten für eine Windpocken Impfung?

Erfolgt die Impfung bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres werden die Kosten für die Impfung von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen werden die Kosten, abhängig vom Grund, erstattet. Besteht ein Kinderwunsch, werden die Kosten zum Beispiel übernommen. Muss eine Impfung beruflich bedingt erfolgen, werden die Kosen meist vom Arbeitgeber übernommen. Wer sich als Erwachsener gegen Windpocken impfen lassen möchte, sollte daher vorher bei seiner Krankenkasse nachfragen, wann die Kosten für die Impfung übernommen werden und wann nicht.

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Titelbild © jochenpippir / pixabay
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