Neugeborenen-Screening – Gesundheitscheck von Anfang an

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Im Jahr 2021 wurden 795.492 Kinder geboren. Um bestimmte erbliche Erkrankungen frühzeitig feststellen und behandeln zu können, übernehmen die Krankenkassen für jedes Neugeborene umfangreiche Blutuntersuchungen. Das sogenannte Neugeborenen-Screening können auch Eltern nutzen, deren Kinder bei einer Hausgeburt zur Welt kommt.

Drei Tropfen Blut ermöglichen umfangreiche Labortests

Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind. Unbehandelt können sie zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Mittels Neugeborenen-Screening lassen sich Anzeichen etwa für angeborene Stoffwechselstörungen, Hormonerkrankungen und schwere kombinierte Immundefekte gut erkennen. Drei Tropfen Blut im Zeitraum von 36 bis 72 Stunden nach der Geburt, die anschließend im Labor mit verschiedenen Labortests analysiert werden, reichen dafür. Zum Screening gehört auch die Untersuchung auf Mukoviszidose. Die Erbkrankheit lässt sich zwar nicht heilen. Aber eine früh gestartete Behandlung steigert die Chance auf ein längeres und gesünderes Leben.

Neugeborenen-Screening auch bei Hausgeburt

Der Großteil der Neugeborenen erblickt im Kreißsaal das Licht der Welt. Laut dem „Qualitätsbericht Außerklinische Geburtshilfe“ wurden 2020 jedoch 13.736 Kinder zu Hause oder im Geburtshaus geboren. Auch ihnen steht das Neugeborenen-Screening zu. Da eine ambulante Geburt in der Regel nicht von ärztlichem Fachpersonal begleitet wird, sind laut Leitlinie auch Hebammen zur Blutabnahme berechtigt. Dazu muss jedoch das ärztliche Fachpersonal diese Aufgabe an die Hebamme ausdrücklich übertragen. Anders ist es beim Mukoviszidose-Screening: Hier besteht nach Einschätzung von Fachärzt*innen keine Gefahr für das Neugeborene, wenn die Behandlung nicht innerhalb der ersten Lebenstage beginnt. Aus diesem Grund darf die Blutabnahme für das Mukoviszidose-Screening nur von Ärzt*innen durchgeführt werden.

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Weitere Informationen

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Foto: Adobe Stock
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