Medizinalhanf – Starker Tobak gegen den Schmerz

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Cannabis gilt als Kulturdroge und wurde früher als günstiger Tabakersatz verwendet – noch heute spricht man von „starkem Tobak“.1 Für Furore sorgt Cannabis mittlerweile in der Schmerz- und Krebsmedizin: Nach der Liberalisierung der Verordnungsfähigkeit profitieren immer mehr Patienten von Cannabis als Medizin.

Wenn andere Schmerzmittel nicht (mehr) wirken oder nicht (mehr) vertragen werden, können Cannabinoide eine Alternative sein.2 „Das Gesetz von 2017 war ein Wendepunkt in der medizinischen

PD Dr. med. Michael A. Überall

PD Dr. med. Michael A. Überall

Arzneimittelversorgung“,3 erklärt PD Dr. med. Michael A. Überall, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin und Präsident der Deutschen Schmerzliga.

Zum Wirkstoff

Cannabis enthält u.a. die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), die vor allem für Patienten mit Schmerzen oder neuronalen Erkrankungen wie multipler Sklerose (MS) leiden, relevant sind und diesen nun legal verschrieben werden können. Die für die Zulassung von Cannabis-haltigen Fertigarzneien im Jahr 2016 verantwortliche Studie besagt:

„Die Symptomatik verbessert sich bei Dreiviertel der untersuchten Fälle und es kommt nicht zu Abhängigkeiten oder Entzugsphänomenen.4 Auch für schmerzgeplagte Krebspatienten, Patienten mit Parkinson oder Arthrose können Cannabis-Produkte Abhilfe schaffen.“2,5,6 Neueste Studien aus Kanada zeigen, dass in Cannabis enthaltene Wirkstoffe 30-mal effektiver sind als ASS, der Wirkstoff in Aspirin.7

Keine Angst vor der „Dröhnung“

Überall plädiert für Fertigarzneimittel, wie z.B. das THC:CBD-haltige Mundspray. Dieses macht Patienten nicht „high“, nutzt die Wirkungen beider Wirkstoffe, minimiert damit das Risiko psychoaktiver Nebenwirkungen und schränkt die Fahrtüchtigkeit von Patienten nachweislich nicht ein.8 Auch sind Fertigarzneimittel an arzneimittelrechtliche Vorgaben gebunden, die die Sicherheit ihrer Anwendung gewährleistet. „Es ist schwer nachzuvollziehen, warum alles über einen Kamm geschoren wird und Medizinalhanf sowie cannabishaltige Arzneimittelrezepturen, die keinerlei Zulassung haben, genauso behandelt werden wie ein Medikament, das zugelassen ist und für das es umfassende Sicherheits-, Verträglichkeits- und Wirksamkeitsdaten gibt“,5 kommentiert Überall die mit der Gesetzesänderung nun mögliche Verordnung verschiedenster Formen von Cannabis.

Quellen:

1 Radbruch, L. & Schäfer, M. Schmerz (2016) 30: 1. https://doi.org/10.1007/s00482-015-0086-1

2 https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/So-kann-Cannabis-als-Medizin-helfen,cannabis212.html

3 Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. vom 28.06.2016: http://dgschmerzmedizin.de/download/presse/2016/DGS_PM_Positionspapier_011216.pdf

4 Phase-III-Studie von Novotna et al. [Eur J Neurol 2011] (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2011/daz-22-2011/sativex-r-erstes-cannabis-haltiges-fertigarzneimittel)

5 https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4905569#vp_1

6 Ärzte Zeitung Nr. 76-129D, S. 7

7 https://news.uoguelph.ca/2019/07/u-of-g%E2%80%AFresearchers-first-to-unlock-access-to-pain%E2%80%AFrelief%E2%80%AFpotential-of-cannabis%E2%80%AF/

8 Fachinformation Sativex®, Stand Mai 2011. Prof. Dr. Jürgen Köhler, Kempfenhausen: Pressegespräch „Neue Therapieoption für MS-induzierte Spastik“, München, 25. Mai 2011, veranstaltet von der Almirall Hermal GmbH, Reinbek. (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2011/daz-22-2011/sativex-r-erstes-cannabis-haltiges-fertigarzneimittel)

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Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema enthält die Broschür:

„Cannabis in der Schmerzmedizin. Eine Patienteninformation der Deutschen Schmerzliga“,

anzufordern bei:

Deutsche Schmerzliga e.V., Postfach 74 01 23, 60570 Frankfurt am Main

Beitragsbild © Deutsche Schmerzliga e.V
Foto PD Dr. med. Michael A. Überall © privat
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