Die offene Badekur – ein Gewinn für Ihre Gesundheit

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Neben stationären Kuraufenthalten gewinnen auch die so genannten offenen bzw. ambulanten Badekuren innerhalb des Gesundheitssystems verstärkt an Bedeutung. Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorteile eine ambulante Badekur mit ich bringt und wie Sie eine solche Kur beantragen können.

Was ist eine offene Badekur?

Offene Badekur, Vorsorgekur oder ambulante Badekur- all diese Begriffe meinen die selbe Therapieform. Doch unabhängig von den unterschiedlichen Bezeichnungen, kann die ambulante Badekur auf eine lange Tradition zurückblicken und zählt auch heute noch zu den begehrtesten Formen eines Kuraufenthalts. So schätzen Kurgäste vor allem die Kombination aus Gesundheit, Kur und Urlaub. In der Regel beträgt die Dauer einer offenen Kur 21 Tage. Anders als bei anderen Kuren, können Sie den Zeitpunkt Ihres Kuraufenthalts frei wählen.

Stationäre oder ambulante Badekur- Das sind die Unterschiede

Während Sie bei einer stationären Kur unmittelbar in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und rundum, also auch, wenn gerade keine Behandlungen stattfinden, betreut werden, wohnen Sie im Rahmen einer offenen Badekur in der Regel in einem Hotel und organisieren Ihren Kuraufenthalt weitgehend selbst. Hierzu gehört beispielsweise auch die Verpflegung. Inzwischen werden ambulante Badekuren vermehrt in einer Kombination aus Hotel und Kureinrichtung angeboten, wobei Sie die Pflegeeinrichtungen lediglich für den Zeitraum einer Behandlung aufsuchen.

Kann sich der Patient hingegen nicht mehr selbst versorgen und/oder ist altersbedingt oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung auf ärztliche Betreuung angewiesen, ist ein stationärer Kuraufenthalt das Mittel der Wahl.

Ablauf einer ambulanten Badekur

Ähnlich wie im Falle einer stationären Kur, kommen auch bei einer offenen Badekur unterschiedliche Therapieverfahren zum Einsatz. Je nach Behandlungsgrund umfasst der Therapieplan

  • medikamentöse Behandlungen
  • Verbände
  • physikalische Therapien
  • ortstypische Heilmittel
  • gesunde Ernährung, Entspannung und Bewegung
  • kurzärztliche Beratungsangebote

Welche Behandlungsmethoden im konkreten Fall zum Einsatz kommen hängt dabei nicht nur von der Art der Erkrankung und dem individuellen Gesundheitszustand der Patienten, sondern auch vom Angebot des Kurortes ab.

Die Wahl des Kurortes

Grundsätzlich verbringen Sie eine ambulante Badekur in einem speziell anerkannten Kurort. Folgende Aspekte sollten Sie bei der Wahl Ihres Kurortes berücksichtigen:

  • Kurärztliche Behandlungen: Welche Behandlungsmethoden werden angeboten?
  • Spezifische Gesundheitsangebote wie z.B. Heilquellen
  • Klima: Je nach Beschwerden kann sich z.B. ein Hochgebirgsklima oder ein Reizklima (Meeresklima) positiv auf Ihre Gesundheit auswirken.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Wie der Begriff der Vorsorgekur bereits erahnen lässt, handelt es sich bei einem offenen Kuraufenthalt um eine „Medizinische Vorsorgeleistung“. Diese ist in Deutschland im SGB V §23 geregelt und besagt, dass alle Versicherten Anspruch auf eine vorsorgliche ärztliche Behandlung bzw. eine Versorgung mit Hilfs-, Verbands-, Arznei- und Heilmitteln haben, sofern

  • ein aktueller geschwächter Gesundheitszustand in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen kann
  • sich eine bestehende Krankheit bzw. deren Beschwerden verschlimmert haben
  • es bei Nicht-Behandlung zu gesundheitlichen Entwicklungsstörungen kommen kann (im Falle von Kindern und Jugendlichen)
  • durch die Behandlung einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit vorgebeugt werden können.

Beantragung und Kostenübernahme

Betroffene, die einen ambulanten Kuraufenthalt in Erwägung ziehen, sollten sich zuvor erkundigen, ob sie die nötigen Voraussetzungen für eine offene Badekur erfüllen. Denn bei einer entsprechenden Indikation können Sie eine offene Kur beantragen und erhalten ggf. einen Zuschuss durch Ihre Krankenkasse.

Zuschüsse durch die Krankenkasse

Für gewöhnlich wird eine Kur nur dann bewilligt, wenn die ärztliche Behandlung bei Ihnen zuhause nicht mehr ausreichend ist oder, wenn ein Kuraufenthalt aus medizinischer Sicht als sinnvoll oder gar notwendig ist. Bei diesen chronischen und akuten Erkrankungen ist ein offener Kuraufenthalt häufig das Mittel der Wahl:

  • Schmerzen des Bewegungsapparates
  • Neurologischen oder internistischen Erkrankungen
  • Weitere Krankheiten wie das Restless-Leg-Syndrom oder die Fibromyalgie

Auch wenn die geplante Badekur einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, stehen Ihre Chancen gut, dass die Kosten für Ihre Kur von der Krankenkasse übernommen werden. Im Rahmen einer solchen Kompaktkur

  • Werden nicht nur die Symptome der Erkrankung, sondern auch deren Ursachen (z.B. falsche Bewegungsmuster oder Übergewicht) mitbehandelt
  • Findet auch eine begleitende psychologische Betreuung statt, die den Patienten dabei helfen soll, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und diese besser akzeptieren zu können.

Wie beantrage ich eine Vorsorgekur?

Bevor Sie an einer ambulanten Badekur teilnehmen können, muss Ihr behandelnder Arzt zunächst die Notwendigkeit einer solchen Behandlung feststellen. Auch bei der anschließenden Beantragung bei der Krankenkasse kann Ihnen Ihr Arzt behilflich sein.    Egal, ob Sie privat- oder gesetzlich versichert sind, in jedem Fall erhalten Sie eine Kostenübernahmebescheinigung, mit der ein Großteil der Kosten für Ihren Kuraufenthalt gedeckt wird, d.h.

  • die gesamten Arztkosten
  • 90 % der Kosten für die Kurmittel
  • sowie weitere Kosten für Verpflegung und Unterkunft

können von der Krankenkasse übernommen werden. Für die zuletzt genannten Übernachtungs- und Verpflegungskosten zahlt Ihnen die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von bis zu 13 Euro pro Tag. Aktuell kann eine ambulante Badekur alle 3 Jahre erneut beantragt werden.

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Foto © leninscape / Pixabay
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